für Bildungs-u. Betreuungseinrichtungen
Erste Hilfe Kurse für Bildungs-u. Betreuungseinrichtungen
In diesem speziellen Kurs lernen Sie sowohl Erste Hilfe bei Erwachsenen, um Ihren Kolleg*innen helfen zu können, als auch die altersgerechte Erste Hilfe bei zu betreuenden Kindern und Säuglingen!
- Für Ersthelfer in Tagespflege, Kindertageseinrichtungen, Grundschulen (auch Mittagsbetreuung)
- EH Ausbildung und Fortbildung
- 9 UE a 45 Minuten
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
- BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die Ausbildung muss vorab beantragt werden – Link
- KUVB/LUK Bayern: Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme aus. Dieser Antrag kann über den Link heruntergeladen werden
Zusätzlich benötigen wir das Abrechnungsformular das wir Ihnen im Rahmen der Anmeldung zusenden, unterschrieben und gestempelt zurück.
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.